Allgemeine Herstellungs- und Geschäftsbedingungen

Der Hersteller, das Unternehmen LTP (La Tôlerie Plastique), verfügt über Produktionsmittel, die es ihm ermöglichen, Kunststoffgehäuse und -teile, die gemäß Kundenspezifikation entwickelt werden, über das Verfahren Falt- und Biegetechnik herzustellen.
Diese Produkte, im Folgenden als „Vertragsprodukte“ bezeichnet, sollen in Geräte und Systeme integriert werden.
Das Unternehmen LTP beabsichtigt, dem Kunden das Eigentum an den spezifisch entwickelten und hergestellten Produkten zu übertragen.
Vor der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde einen Bedarf geäußert, auf dessen Grundlage die Firma LTP ein Angebot erstellt hat.

Artikel 1 – Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma LTP und dem Kunden zu regeln.
Die Tatsache, dass der Kunde, das von der Firma LTP übermittelte, Angebot bestätigt, gilt als Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 2 – Verpflichtungen der Firma LTP in Bezug auf die Vertragsprodukte

Das Unternehmen LTP verpflichtet sich, die im Angebot aufgeführten Vertragsprodukte zum entsprechenden Preis zu liefern.
LTP verpflichtet sich, Produkte zu liefern, die den geltenden gesetzlichen und den vertraglichen Vorschriften entsprechen.
Sie haftet unter den folgenden Bedingungen für die Nichtkonformität der Produkte:

2.1 Toleranzen

Allgemeine Toleranzen von LTP wie folgt:

a) Allgemeine Toleranzen:

Maßhaltigkeit (Verfügungen - Montage - Biegungen: zusammengefügte -„Kanten“) :
Maße und Toleranzen in mm
Maße 0 bis 100 100 bis 200 Maße über 200
Toleranz ± 0,5 ± 0,7 JS16 Laut Norm NF EN ISO286
NF EN ISO286 (http://www.boutique.afnor.org)
Fräsungen – Bohrungen – Taschenfräsung
Maße und Toleranzen in mm
Maße 0 bis 100 100 bis 200 200 bis 400 > 400
Tolérance ± 0,2 ± 0,3 ± 0.4 NFEN 2768
Für Maße über 400 gelten die Toleranzen laut Klassifizierung „C“ der Norm NF EN 2768 (http://www.boutique.afnor.org)

b) Anpassung der Maße an unser Herstellungsverfahren: :

Um diese technischen Definitionen einzuhalten, passt die Firma LTP Maße in ihren Fertigungsunterlagen, je nach Oberflächenbehandlung und Fräsbearbeitungsverfahren durch Überdimensionierung, an.
Die Maße der Funktionsbohrungen können um 0,2 bis 0,3 mm vergrößert werden.

c) Fasen - Schrägkanten:

Maße und Toleranzen in mm
Maße 0.5 bis̀ 1.5 1.5 bis̀ 3 3 bis 6 Über 6
Toleranz ± 0,2 ± 0,4 ± 0.7 ± 1.4
Bei Materialstärken über 6 mm werden die Toleranzen um 30 % erhöht.m.

d) Besondere Anforderungen seitens des Kunden:

Der Kunde muss der Firma LTP alle besonderen Anforderungen außerhalb der oben genannten Grenzwerte mitteilen.

e) Kriterien äußeres Erscheinungsbild

Kontrollverfahren
Visuelle Kontrolle in einem Abstand von 60 cm bei natürlicher Beleuchtung
Beschreibung akzeptierter Mängel:
Art :
  • Kratzer
  • Einschlüsse
  • Flecken
Größe :
  • Länge ≤ 5 mm
  • Breite ≤ 0,2 mm
  • Verformung (innen/außen) ≤ 0,2 mm
Fläche :
  • Vorderseite
  • Seitenflächen
  • Unterseite / Rückseite
Anforderungsniveau:
  • Hoch
  • Standard
Entscheidungsleitfaden
Betroffene Fläche des Produktes: Vorderseite
Vorderseite Hoch Standard
Entscheidung Kein Mangel erlaubt 1 Mangel erlaubt, wenn dieser sich nicht neben einem funktionellen Teil befindet. (z.B. Fenster, Druck, Tastatur)
Betroffene Fläche des Produktes: Seitenflächen
Anforderungsniveau Hoch Standard
Entscheidung 1 Mangel akzeptiert In einer Entfernung von min. 50% der Flächenbreite, 2 Mängel akzeptiert
Betroffene Fläche des Produktes: Rückseite
Anforderungsniveau Hoch Standard
Entscheidung 3 Mängel akzeptiert 5 Mängel akzeptiert

Anmerkung

Ohne besondere Angaben wendet LTP das Standard-Anforderungsniveau an. Die Rohmaterialien werden keiner besonderen Oberflächenbehandlung unterzogen und können Glanzunterbrechungen, leichte Kratzer oder andere Unregelmäßigkeiten aufweisen.

f) Toleranz Liefermengen

Die Firma LTP bemüht sich, die bestellten Mengen einzuhalten, aber angesichts der Besonderheit ihres Verfahrens wird vom Kunden eine Toleranz von plus oder minus 5 % akzeptiert.
Beispiel: Bei einer Bestellmenge von 100 Stück akzeptiert der Kunde, dass er zwischen 95 und 105 Stück geliefert bekommt.

2.2 Montage

Bei Klebeverbindungen darf es keine anderen Kriterien geben als eine angemessene Haltbarkeit unter den jeweiligen Nutzungsbedingungen.

2.3 Lackierung

Die Farben sind nur durch visuelle Beurteilung reproduzierbar, was für den Kunden bedeutet, dass er angemessene Unterschiede unter den gleichen Bedingungen des Untergrunds und des Lichts akzeptieren muss.
Die Haltbarkeit wird mit einem Gitterschnitt des Farbtests (DIN EN ISO 2409-2) und einem Klebstoff 3M 853 (DIN EN ISO 4624) getestet.

2.4 Digitaldruck / Beschriftung

Der Digitaldruck kann nur aus 60 cm Entfernung bei normaler oder korrigierter Sicht als scharf und lesbar beurteilt werden.
Die Haltbarkeit wird anhand eines 3M 853 Klebstoffs (DIN EN ISO 4624) gemessen.

Artikel 3 – Bestellungen

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Firma LTP die Auftragsbestätigung versendet hat.
Da die Bestellungen endgültig und unwiderruflich sind, unterliegt jeder formulierte Änderungswunsch einer schriftlichen Akzeptanz bzw. Annahme durch die Firma LTP.

Artikel 4 – Preise und Bestimmungen

Die Preise der Vertragsprodukte, die im Angebot aufgeführt sind, sind verbindlich und gelten für die vom Kunden erteilten Aufträge während eines anfänglichen Zeitraums von 30 Tagen ab der Bestätigung des Angebotes.
Die Firma LTP behält sich das Recht vor, jede Bestellung unter 250€ ohne Mehrwertsteuer sowie ohne Transportkosten abzulehnen.
Jede Bestellung ist Gegenstand eines Antrags auf Zustimmung des Kreditversicherers von LTP; im Falle einer Ablehnung wird bei der Bestellung eine Anzahlung in Höhe von 100 % verlangt.
Für jede Erstbestellung muss eine Anzahlung von 50% geleistet werden, der Restbetrag ist bei Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Die Entwicklung und Konstruktion werden erst nach Erhalt der erforderlichen Anzahlungen eingeleitet. Die geleistete Anzahlung ist von Rechts wegen erworben und kann nicht zurückerstattet werden.
Für jede nicht am Fälligkeitstag gezahlte Summe wird ohne vorherige Mahnung ein Zinssatz in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes fällig.
Die Verzugszinsen sind fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Eine Pauschalentschädigung von 40€ ist ebenfalls für die Einziehungskosten fällig.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen der Artikel L441-9 und L441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs die Zahlungsfrist ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung läuft.
Aus steuerlicher Sicht werden diese Verzugsstrafen bei der Ermittlung des einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtigen Einkommens jeweils dem Geschäftsjahr zugeordnet, in dem sie eingenommen und gezahlt wurden (Artikel 237 sexies des französischen Steuergesetzbuchs).

Artikel 5 – Verantwortung

Die Firma LTP haftet gegebenenfalls für materielle Schäden, die dem Kunden aufgrund von Fehlern zugefügt werden, die ihr bei der Ausführung ihrer Leistung zuzurechnen sind.
In keinem Fall kann LTP für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Empfänger der Produkte infolge einer Nutzung entstanden sind, die sich als nicht konform mit den Vorschriften von LTP und nicht ordnungsgemäß erwiesen hat.
Die Parteien erkennen an, dass die im Vertrag vereinbarten Preise die Risikoverteilung zwischen den Parteien und die sich daraus ergebende Haftungsbeschränkung widerspiegeln.
Jede der Parteien kann für Schäden der anderen Partei haftbar gemacht werden, sofern die andere Partei den Beweis erbringt, dass die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die andere Partei die direkte Ursache für den Schaden ist.
Die Haftung der Firma LTP beschränkt sich auf den Ersatz des fehlerhaften Produkts.
Keine der Parteien haftet für indirekte Schäden der anderen Partei im Sinne der Artikel 1231-4 ff. des Zivilgesetzbuches.
Diese Klausel überdauert die Beendigung des vorliegenden Vertrages, unabhängig von der Ursache.

Artikel 6 – Lieferungen und Lieferverzug

6.1 Lieferungen

Die vertraglichen Liefertermine sind diejenigen, die in den von der Firma LTP ausgestellten Auftragsbestätigungen angegeben sind.
Wenn der Käufer im Ausland ansässig ist, erfolgen die Lieferungen gemäß dem Incoterm 2010, der in der Auftragsbestätigung genannt wird.
Die Transportkosten sind im Angebot und in der Auftragsbestätigung angegeben.
LTP schließt ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden keine Versicherung ab, die über die normalerweise von seinen Spediteuren abgeschlossenen Versicherungen hinausgeht: In diesem Fall wird sie auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Elemente und auf seine Kosten abgeschlossen.
In jedem Fall obliegt es dem Kunden, im Falle einer Beschädigung, eines Fehlens oder einer Verzögerung klare und präzise Vorbehalte auf dem Empfangsdokument des Transportunternehmens anzubringen und dem Transportunternehmen per Einschreiben mit Rückschein mit Kopie an LTP seinen begründeten Protest innerhalb von drei Tagen, Feiertage nicht eingeschlossen, nach Erhalt der Waren mitzuteilen. In diesem Rahmen werden die Anzahl und der Zustand der Waren vom Kunden oder seinem Bevollmächtigten überprüft. Der Kunde erkennt die gelieferten Mengen als genau an, wenn sie den bestellten Mengen mit einer Toleranz von plus oder minus 5 % entsprechen.
Vorbehalte oder Beanstandungen bezüglich der Konformität der Waren sind vom Kunden innerhalb von höchstens fünfzehn Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich anzubringen. Eine eventuelle Lagerung auf einer Baustelle oder am Verkaufsort erfolgt auf Risiko des Kunden. Es obliegt dem Kunden, alle Nachweise für die Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien zu erbringen. Der Kunde muss der Firma LTP alle Möglichkeiten einräumen, um diese Mängel oder Anomalien festzustellen.

6.2 Lieferverzug

Falls die Firma LTP ein oder mehrere Exemplare der Vertragsprodukte nicht gemäß dem vereinbarten Zeitplan liefert, zahlt sie dem Kunden für jeden Monat der Verspätung einen Schadensersatz in Höhe von 1 % des anwendbaren Preises der verspäteten Exemplare, wobei diese Vertragsstrafe 10 % dieses Preises nicht überschreiten darf.

Artikel 7 – Vertragliche Garantie der Firma LTP im Falle von Mängeln der Vertragsprodukte

7.1 Die Firma LTP garantiert dem Käufer die Konformität des Produkts entsprechend des akzeptierten
Prototypen oder der letzten vom Kunden akzeptierten Version des Produkts.
Die Firma LTP garantiert nicht die Konformität des Produkts mit Normen, denen der Kunde unterworfen ist, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vorgesehen.
7.2 Unter den Bedingungen des vorliegenden Artikels beschränkt sich die Garantie von LTP auf die Reparatur oder den Ersatz der Vertragsprodukte, die Mängel aufweisen.
7.3 Die Herstellergarantie beträgt 12 Monate ab Inbetriebnahme der Vertragsprodukte in einer vom Kunden oder einem seiner Subunternehmer genutzten Anlage oder einem System.
Diese Garantie erstreckt sich jedoch nicht über den Zeitraum von 24 Monaten nach Lieferung an den Käufer im Sinne von Artikel 6.
7.4 Diese Garantie deckt Mängel ab, die auf die schlechte Qualität der Rohstoffe, eine schlechte Herstellung oder ein en Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, der nicht vom Käufer verursacht wurde. Diese Garantie deckt keinen normalen Verschleiß und Defekte ab, die auf eine Montage und/oder einen Gebrauch

zurückzuführen sind, der nicht den Anweisungen des Herstellers entspricht, oder auf eine Veränderung der Produkte, die ohne die Zustimmung der Firma LTP durchgeführt wurde.

Artikel 8 – Garantie in Bezug auf geistiges Eigentum

8.1 Die Firma LTP garantiert dem Kunden, dass nach ihrem Wissen die im Rahmen des vorliegenden Vertrages gelieferten Vertragsprodukte keine Rechte des geistigen Eigentums verletzen, die im Besitz eines Dritten sind.
8.2 Im Falle eines Anspruchs eines Dritten, der sich auf eine angebliche Verletzung seiner Rechte durch die Vertragsprodukte stützt, verpflichten sich die Parteien, sich so schnell wie möglich gegenseitig zu informieren. Sie werden sich darüber beraten, wie sie ihre Rechte am besten verteidigen können, wobei der Kunde die Firma LTP für eventuell entstandene Kosten entschädigen wird.
Artikle 9 – Vermarktungsrechte für Vertragsprodukte
LTP liefert die Vertragsprodukte ausschließlich an den Kunden, der sie unter seiner eigenen Marke weiterverkauft, eingebaut in die von ihm vertriebenen Ausrüstungen und Systeme; er kann sie auch als Ersatzteile für diese Ausrüstungen oder Systeme weiterverkaufen.

Artikel 10 – Vollständigkeit der Vereinbarung der Parteien

Die vorliegenden Bedingungen stellen den Ausdruck des vollen und vollständigen Einverständnisses der Parteien dar. Ihre Bestimmungen heben alle Bestimmungen auf, die in einem Dokument zum Vertragsgegenstand enthalten sind, welches vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Bedingungen erstellt worden sein könnte, und ersetzen diese.

Artikel 11 – Unterbindung Schwarzarbeit und andere illegale Beschäftigungsformen

Die Firma LTP erklärt ehrenwörtlich, dass sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur verstärkten Bekämpfung illegalen Beschäftigungsformen erfüllt hat.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich das Unternehmen, die vertragsgegenständlichen Leistungen nur von Personen erbringen zu lassen, die insbesondere im Hinblick auf die Artikel L. 3243-1 ff. und L. 1221-15 des Arbeitsgesetzbuches ordnungsgemäß beschäftigt sind.
Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, während der gesamten Dauer der Leistungserbringung und während eines zusätzlichen Zeitraums von zwölf Monaten direkt oder indirekt ein Mitglied des Personals der Firma LTP um eine Anstellung zu ersuchen oder einzustellen. Der Kunde setzt sich dafür ein, dass dieses Verbot auch für die anderen Unternehmen der Gruppe, der er angehört, gilt.
Jeder Verstoß gegen diese Abwerbeverbotsklausel hat zur Folge, dass der Kunde verpflichtet ist, der Firma LTP eine Entschädigung in Höhe von zwölf Bruttomonatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen.

Artikel 12 – Eigentumsvorbehalt

Die Vertragsprodukte bleiben Eigentum der Gesellschaft LTP bis zur vollständigen Zahlung des Preises in Hauptbeträgen, Kosten, Zinsen und Zubehör durch den Kunden.
In jedem Fall wird davon ausgegangen, dass es sich bei den beim Kunden auf Lager befindlichen Waren um die unbezahlten Waren handelt.
Im Falle eines Weiterverkaufs der Waren durch den Kunden, entweder in unverändertem Zustand oder nach Verarbeitung, verpflichtet sich der Kunde, den von den Unterkäufern gezahlten Preis bis zur Höhe des Preises der noch zu zahlenden Waren an die Firma LTP zu überweisen. Im Falle einer Nichtzahlung kann LTP, ohne weitere Rechte zu verlieren, per Einschreiben mit Rückschein die Rückgabe der Waren auf Kosten und Risiko des Kunden verlangen. Der Kunde trägt auch die eventuellen gesetzlichen und gerichtlichen Kosten.
Der Kunde muss sich mit allen rechtlichen Mitteln den Ansprüchen widersetzen, die Dritte auf die verkauften Waren geltend machen könnten, insbesondere durch Pfändung, und die Firma LTP unverzüglich in einer Weise davon in Kenntnis setzen, die es ihr ermöglicht, ihre Interessen zu wahren.
Die Bestimmungen dieser Klausel verhindern nicht, dass die Risiken für Schäden, die durch die Waren verursacht oder erlitten werden, ab dem Zeitpunkt ihrer materiellen Übergabe auf den Kunden übergehen.
Der Kunde muss sich gegen diese Risiken versichern.

Artikel 13 – Vorzeitige Beendigung und entsprechende Kündigungsbedingungen

Dieser Artikel gilt für vorzeitige Kündigungen, die von einer Partei – im Folgenden die kündigende Partei genannt – beantragt werden, weil die andere Partei eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt hat.
Dieser Artikel regelt keine Maßnahmen, die einer der beiden Parteien rechtlich zur Verfügung stehen.
Dieser Vertrag kann von der kündigenden Partei nach einer 30 Tage lang erfolglosen Mahnung gekündigt werden, in der die angebliche Vertragsverletzung und die Absicht, gemäß diesem

Artikel 12 zu kündigen, dargelegt werden.
Wenn die kündigende Partei der Kunde ist, wird LTP dem Kunden alle technischen Dokumente bezüglich der Vertragsprodukte zurückgeben, die dem Kunden gehören und über die sie zum Ze

itpunkt der Kündigung verfügt.
Die Firma LTP verpflichtet sich außerdem, die Marken des Kunden nach dem Kündigungsdatum nicht mehr zu benutzen.

Artikel 14 – Datenschutz

Jede Partei verpflichtet sich, insbesondere gegenüber ihrem Personal die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Informationen jeglicher Art, die ihr von der anderen Partei während der Erfüllung des vorliegenden Vertrags als solche mitgeteilt werden, vertraulich behandelt werden.
Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder sein werden oder die sich zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befinden, sofern die Partei, die sich auf diese Bestimmung beruft, in der Lage ist, die entsprechenden Beweise zu erbringen.
Diese Verpflichtungen gelten fünf Jahre nach Ablauf des Vertrags, gleichgültig aus welchem Grund.

Artikel 15 – Outsourcing

Die Gesellschaft LTP kann Dritte mit der Ausführung aller oder eines Teils der ihr anvertrauten Leistungen beauftragen.

Artikel 16 – Umgang mit persönlichen Daten

Diese Klausel legt den Rahmen und die Sammlung für die Nutzung personenbezogener Daten zwischen den Parteien in ihrer jeweiligen Eigenschaft als für die Verarbeitung Verantwortliche fest. Die Parteien bestätigen, dass sie die folgenden Bestimmungen zur Kenntnis genommen haben und ihnen zustimmen.
16.1 Erhebung von personenbezogenen Daten
Gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten können die folgenden Daten zu jeder Partei von der anderen Partei zwingend erfasst werden: Name, Vorname, Firmenname, Adresse, Umsatzsteuernummer, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Tätigkeit, für die Rechnungsstellung und Zahlung erforderliche Daten.
Sie werden für die Dauer des Vertrags aufbewahrt und anschließend zu gesetzlichen Beweiszwecken archiviert (bis zu zehn Jahre für Buchhaltungsunterlagen und ggf. für die gesamte Dauer von Rechtsstreitigkeiten und bis zur Ausschöpfung aller Rechtsmittel).
16.2 Verwendung von persönlichen Daten
Die Firma LTP muss vom Kunden die Informationen und persönlichen Daten sammeln, die notwendig sind, damit sie die Bestellung bearbeiten und die Rechnung erstellen kann.
16.3 Weitergabe der persönlichen Daten
Die vom Kunden erfassten persönlichen Daten können im Rahmen ihrer Befugnisse an die internen Abteilungen der Firma LTP und an ihre Unterauftragnehmer weitergegeben werden.
Diese Daten werden nur dann Gegenstand einer eventuellen externen Kommunikation außer den oben vorgesehenen sein, wenn dies zur Erfüllung der gesetzlichen und reglementarischen Verpflichtungen oder auf Antrag einer Verwaltung oder einer Justizbehörde erforderlich ist.
16.4 Recht auf Zugang und Berichtigung
Der Kunde hat jederzeit das Recht (auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) auf die ihn betreffenden personenbezogenen Daten bei der Firma LTP, deren Kontaktdaten in der Angebotsbeschreibung angegeben sind.
Jede Partei hat das Recht, eine Beschwerde bei der Commission Nationale Informatique et Libertés (CNIL) einzureichen.
16.5 Sicherheit der persönlichen Daten
Jede der Parteien gewährleistet optimale Sicherheitsmaßnahmen gegen Verlust, Missbrauch und Veränderung der Informationen, die ihr anvertraut wurden oder die sie von der anderen Partei sammelt.

Artikel 17 – Gerichtsstand – Beilegung von Streitigkeiten

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem französischen Recht.
Das Wiener Übereinkommen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.
Im Falle von Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung oder Nichterfüllung, Unterbrechung oder Beendigung des vorliegenden Vertrags, auch im Falle eines Garantieanspruchs oder mehrerer Verteidiger, werden sich die Parteien bemühen, ihren Streit gütlich zu lösen, gegebenenfalls mit Hilfe ihrer jeweiligen Berater.
Gelingt ihnen dies nicht, so ist das Handelsgericht Le Havre für alle Streitigkeiten zuständig, die sich aus der Ausführung, der Auslegung oder dem Bruch von Bestellungen ergeben, die aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt wurden, unabhängig von den besonderen Bedingungen und den akzeptierten Zahlungsmodalitäten, selbst bei mehreren Beklagten, Zwischenklagen oder Berufungen auf die Garantie.

Artikel 18 – Mitteilung und Standortwahl

Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Vertrags gemacht werden, gelten als rechtsgültig gemacht, wenn sie schriftlich an den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens gerichtet sind und die Referenz des Angebots enthalten.